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::: Produkthaftung
Es gehört zu den unbestrittenen Sorgfaltspflichten eines Unternehmens, Produkte frei von Sachmängeln in Verkehr zu bringen. Produkthersteller oder Dienstleister sollten daher die Rechte kennen, welche der Gesetzgeber dem Verwender von Produkten oder dem Empfänger von Dienstleistungen gegenüber dem Hersteller oder Vertragspartner im Fehlerfall einräumt.
Aus diesen Rechten resultieren die Pflichten zur Haftung im Schadensfall.
- Haftung für fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen
- Haftung der Mitarbeiter bei Produktfehlern
- Haftung von Führungskräften bei Produktfehlern
Das Unternehmen muss sich hinsichtlich der Sorgfaltspflichtverletzung
entlasten (Beweislastumkehr).
Wir unterstützen Sie mit der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen
zur Minimierung ihrer Haftungsrisiken. |
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Wir überwinden Hindernisse

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